Gebühren

Die Gebühren für die Dienstleistung des Rechtsanwalts sind seitdem 01.07.2004 in dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, festgelegt. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom erteilten Auftrag, dem Rechtsgebiet und vom Gegenstandswert.




Hier ein Beispiel :
Es soll eine zivilrechtliche Forderung in Höhe von € 2.500,00 außergerichtlich geltend gemacht werden. In dem Fall fällt eine Geschäftsgebühr in Höhe von € 209,30 netto sowie eine Auslagenpauschale in Höhe von € 20,00 und 19 % Mehrwertsteuer, insgesamt also € 272,84 an. Sofern mit dem Gegner ein Vergleich geschlossen wird, kommt noch eine Einigungsgebühr, in diesem Fall in Höhe von € 287,38 brutto, hinzu.


Soll eine Forderung gerichtlich geltend gemacht werden, sind die entstehenden Kosten höher.Soll also die Forderung in Höhe von € 2.500,00 eingeklagt werden, so fällt in der Regel eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr an. Die Gebühr für den Rechtsanwalt beträgt in diesem Beispiel mindestens € 502,78 brutto. Möglicherweise entstehen noch weitere Gebühren durch Vergleich. Hinzukommen die Gerichtskosten (in diesem Fall € 243,00). Sofern der Anwalt in der selben Angelegenheit auch bereits außergerichtlich tätig war, kommt noch eine anteilige Geschäftsgebühr und die Auslagenpauschale, in diesem Fall € 148,33 brutto, hinzu.

Grundsätzlich hat der Autraggeber die Kosten seines Rechtsanwalts zu tragen. Im Falle des gerichtlichen Obsiegens muss der Gegner die Kosten erstatten.

(Alle Gebührenangaben ohne Grantie für die rechnerische Richtigkeit)

Bei Klagen vor dem Arbeitsgericht trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Kosten selbst, unabhängig vom Prozessausgang. Gerichtskosten fallen hier jedoch in der 1. Instanz nicht an.Sofern sie über kein oder nur sehr geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird, übernimmt gegebenenfalls die Staatskasse die entstandenen Kosten.
Ein kleines Programm um die Berechtigung für Prozesskostenhilfe zu prüfen sowie den Prozesskostenhilfeantrag finden Sie unter PKH-fix.
Es ist auch möglich eine Honorarvereinbarung, entweder pauschal oder nach Zeitaufwand, zu treffen. Selbstverständlich werden die möglicherweise entstehenden Kosten bei Mandatsübernahme besprochen.


Einen Leitfaden zur Anwaltsvergütung können Sie auch im PDF-Format von der Bundesrechtsanwaltskammer herunterladen.

Einen Rechner, der ihnen das Prozesskostenrisiko berechnet, finden Sie hier.


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