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Gebühren |
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Die Gebühren für die Dienstleistung des Rechtsanwalts sind seitdem 01.07.2004 in dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, festgelegt. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom erteilten Auftrag, dem Rechtsgebiet und vom Gegenstandswert. |
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Hier ein Beispiel : |
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Soll eine Forderung gerichtlich geltend gemacht werden, sind die entstehenden Kosten höher.Soll also die Forderung in Höhe von € 2.500,00 eingeklagt werden, so fällt in der Regel eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr an. Die Gebühr für den Rechtsanwalt beträgt in diesem Beispiel mindestens € 502,78 brutto. Möglicherweise entstehen noch weitere Gebühren durch Vergleich. Hinzukommen die Gerichtskosten (in diesem Fall € 243,00). Sofern der Anwalt in der selben Angelegenheit auch bereits außergerichtlich tätig war, kommt noch eine anteilige Geschäftsgebühr und die Auslagenpauschale, in diesem Fall € 148,33 brutto, hinzu. |
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Einen Leitfaden zur Anwaltsvergütung können Sie auch im PDF-Format von der Bundesrechtsanwaltskammer herunterladen. |
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